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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)

Herr_F_aus_K, (vor 5693 Tagen) @ VEC-LOTHAR


§ 1 StVO

* 1.Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
* 2.Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.

wenn der andere fahrer in das "stehende" fahrzeug der ersthelferin gekracht ist ... wohlmögich bereits nachdem diese einige zeit lang das fahrzeug verlassen hatte, dann hat m.E der unfalverursachende fahrer verdammt schlechte karten !!!


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