Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)
Yeap, würde wie die meisten anderen vom gesunden Menschenverstand her ausgehend sagen, daß jeder eine gewisse Schuld dran trägt und bspweise am Ende jeder etwa für seinen Schaden aufkommen muß.
Naja wobei kommt sicher noch drauf an ob innerorts oder außerorts und übersichtlich oder unübersichtlich(was ich mal annehme, weil wer fährt an einer übersichtlichen Stelle in ein Auto)
- Selbstverständlich muß der ins Auto fahrende Fahrer jederzeit seinen Wagen anhalten können. Aber dafür gibts halt auch Grenzen (mit diesem Gummiparagraph wär sonst egal wie immer der Fahrer schuld). Die Frage ist, ob er mit Warnblinker bessere Chancen gehabt hätte den Aufprall zu verhindern. Und ob es innerorts war, wo man immer auf ein haltendes Auto gefaßt sein muß oder eben außerorts, wo an Vorfahrtstraße Parkverbot herrscht, an unübersichtlichen Stellen usw..
- Aber der Ertsthelfende kann auch nicht machen, was er will und andere einfach nach Lust und Laune gefährden (was sie ja eindeutig gemacht hat, in dem sie ohne Warnblinker und mit offener Fahrertür an einer unübersichtlichen Stelle gehalten hat.
Warnblinker setzen und Türe zumachen ist 'ne Sache von 2 Sekunde und kann man eigentlich erwarten (auch Unfallort sichern zählt zur wichtigen Hilfe).
" Wäre es dann nicht besser, von vornherein auf die Erste Hilfe zu verzichten und im Auto zu warten, bis professionelle Hilfe eintrifft?...was aber wiederum unterlassene Hilfeleistung wäre.
Manchmal ist unser Gesetz einfach Sch...!!! Da hilft man einem verletzten Kind und muss hinterher noch per Gericht sein Recht durchsetzen. *kopfschüttel*"
Sorry, aber Erste Hilfe ist nicht eine "Kann"-Regel, die man jemand auch noch hoch anrechnen muß, es ist schlicht die verdammte Pflicht und wenn ich das lese kann ich jetzt nur den Kopf schütteln.
"das würde aber dann bedeuten, dass man für die Erste Hilfe indirekt bestraft werden würde, nur weil man etwas übersehen/vergessen/falsch gemacht hat."
Und nochmal sorry, aber unser Recht stellt den Helfer schon ziemlich unter Schutz, aber er kann (und das kann man auch erwarten) eben nicht nach Lust und Laune machen was er will und andere (unnötigerweise) Leib und Leben gefährden.
"unnötigerweise" = Frage der Verhältnismäßigkeit, die eben immer gilt - also die Frage, hätte die 3 Sekunden mehr an Zeit -die Warnblinker anmachen und Tür zu machen kosten- wirklich erkennbar etwas geändert.
Aber juristisch wird die Frage eher sein, ob Warnblinker an sich dafür gesorgt hätten, daß der Auffahrende die Situation früher erkennt.
Hilfe und Infos
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