Pannen- /Unfallabsicherung (Plauderei)
Nach meinem Verständnis geht es hier um Leuchten die AM Fahrzeug angebracht sind. Da gibts in der Tat diese Regelungen.
Wenn die Leuchte aber mobil ist und auf die Strasse gestellt wird, gehört sie nicht mehr zum Fahrzeug und ist nicht fest verbaut.
Ich kenne ähnliches aus dem Radsportbereich. Dort sind in Dland "Blinkies" am Rad befestigt verboten, erlaubt aber an der Kleidung.
Axel
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