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Pannen- /Unfallabsicherung (Plauderei)

AntiCheater, (vor 5699 Tagen) @ Karl Lagerfeuer

diesen Punkt der StVO habe ich mir auch schon durchgelesen und auch zusätzlich im Internet nachgeforscht.

Es gibt tatsächlich Rundumleuchten die für die Pannenabsicherung etc. zugelassen sind.
Meine ist das zwar nicht, ist aber eine geprüfte Leuchte und nicht irgendein China-Schrott der womöglich andere gefährden könnte.
Des weiteren kann man ja bekanntlich in Gefahrensituationen die StVO unter gesundem Menschenverstand gewissermaßen außer Kraft setzen(z. B. du fährst eine verletzte Person ins Krankenhaus da der Rettungswagen länger brauchen würde - Dann darf man auch schneller fahren sofern man niemanden fahrlässig gefährdet).
Da muss ein Polizist schon einen arg schlechten Tag haben um diese Ordnungswidrigkeit zu ahnden(wenn er es überhaupt darf da es ja zur Absicherung einer Gefahrenstelle diente).

Aus einigen Foren habe ich nur positive Reaktionen der Polizei auf den Einsatz von solchen Leuchten herauslesen können. Und selbst wenn es einem Beamten gar nicht gefallen sollte, dann bin ich auch bereit die "Ordnungswidrigkeit" zu bezahlen ;-)

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Lg Stefan


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