Pannen- /Unfallabsicherung (Plauderei)
Was ich meinte ist die Hänsch Comet-E effekta
Die Blitzleuchte hat eine Bauartprüfung nach §53a Abs.3 StVZO und kann von JEDEM AUTOFAHRER für die Absicherung im Stand verwendet werden. Eine TÜV-Genehmigung oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist NICHT notwendig!
Wir leben ja schließlich in Deutschland, da sind nicht alle Rundumleuchten gleich
aber der Preis von 285 € ist dafür definitiv zu hoch.
Lg Stefan
Hilfe und Infos
]