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Pannen- /Unfallabsicherung (Plauderei)

AntiCheater, (vor 5699 Tagen) @ Karl Lagerfeuer

Was ich meinte ist die Hänsch Comet-E effekta

Die Blitzleuchte hat eine Bauartprüfung nach §53a Abs.3 StVZO und kann von JEDEM AUTOFAHRER für die Absicherung im Stand verwendet werden. Eine TÜV-Genehmigung oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist NICHT notwendig!

Wir leben ja schließlich in Deutschland, da sind nicht alle Rundumleuchten gleich :-D

aber der Preis von 285 € ist dafür definitiv zu hoch.

Lg Stefan


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