Du verwechselst da etwas (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Re: lkw rapid -versicherung /bock geschossen? von Heiko am 02. November 2002 17:45:26:
x1/11996.htm
Was ist denn mit den vielen VW T4, die aufgelastet
und damit als LKW zugelassen werden ?
Bei der Auflastung ändert sich die Fahrzeugart nicht!!!
Der T4 wird weiterhin als PKW eingestuft nur eben mit einm Zul. Gesamtgewicht von über 2,8t. Damit wird nach Gewicht besteuert und nicht mehr nach Hubraum. Das Ganze hat jedoch nichts mit einer LKW Zulassung zu tun.
Bei dem meiner Eltern hat´s versicherungstechnisch
keinen Unterschied gemacht, aber die Steuern
wurden nahezu halbiert.
Stimmt, da das Auto eben immer noch ein PKW und kein LKW ist.
Warum nicht gleiches Recht für Kangoos ?
Na dann laß mal deinen Kangoo auf 2,81t auflasten - wenn du kannst. Aber fang nicht an rumnzuheulen, wie die 4x4 Fahrer, wenn du teure Reifen kaufen mußt. Mein aufgelasteter Syncro hat Achslasten, die fast dem zul. Gesamtgewicht eines Kangoos entsprechen. Ist halt ein richtiges Auto und kein Blechspielzeug, das versteht meine Frau aber auch nicht.
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