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Viscokupplung/adaptive Hydraulikkupplung Reparatur (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

ingolf, B, (vor 5996 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Hallo!
Ich wäre da etwas vorsichtiger mit meinen Ratschlägen! Renault Deutschland wegen Diebstahl/Unterschlagung zu verklagen, dürfte ein teurer Spass werden und zwar für denjenigen, der sich auf Stammtischsprüche aus einem Forum verlässt.

Ich zitiere mal Dieter Nuhr:

"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. 's wär ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten."

Gruss Oliver

Hallo Oliver,
ich schrieb extra: Nur wenn sie eine Kulanz einräumen, können sie irgendwelche Bedingungen stellen.

Wenn es also auf Kulanz geht, können sie als Bedingung das Teil einbehalten.
Fragt sich, was man für diese "Kulanz" kauft: Man kauft den Verlust des Beweises der Schlechtleistung.

Vielleicht lesen die User ja genauer als der Moderator....

"Fresse halten" auch als Zitat halte ich übrigends nicht für ausreichende Umgangsform. Eher ungenügend. Hoffentlich wird das nicht zum neuen Ton im Forum.

Grüße, Ingolf

--
Nicht alles, was ein Kangoo kann, ist auch gut für ihn.
3x G2 1,5 dci, 1x G2 1,6; 2x G1 1,5 dci
Evolution: R4 F4 und F6, Rapid 1,2 alle Baujahre, Kangoo G1 und G2


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