Viscokupplung/adaptive Hydraulikkupplung Reparatur (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Hallo Christian,
wenn das Auto Deins ist, ist auch das ausgebaute Teil Deins!!!
Nur wenn sie eine Kulanz einräumen, können sie irgendwelche Bedingungen stellen.
(Kulanz ist meiner Meinung nach eine besonders gemeine Täuschung bei allen Fahrzeugherstellern: Erst Preis fett übertreiben, dann 50 % Kulanz geben)
Ich würde auf die Herausgabe bestehen, ansonsten Anzeige wegen Unterschlagung / Diebstal anbieten. Ganz wichtig: Immer konkrete Person ansprechen und nicht von nebulösen Blabla wie "Renault Deutschland" abspeisen lassen. Wenn der Meister dafür unterschreiben soll, daß er das fragliche Teil einbehalten hat, (Wiederum er und nicht Fa. XY) könnte sich die Lage ändern.
Rechnung danach bezahlen. Nicht vorher.
Grüße, Ingolf
Hallo!
Ich wäre da etwas vorsichtiger mit meinen Ratschlägen! Renault Deutschland wegen Diebstahl/Unterschlagung zu verklagen, dürfte ein teurer Spass werden und zwar für denjenigen, der sich auf Stammtischsprüche aus einem Forum verlässt.
Ich zitiere mal Dieter Nuhr:
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. 's wär ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten."
Gruss Oliver
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G1 Ph1 Kangoo 1.2 RT 9/1998 Magenta-Rot 6/2015 verkauft
G1 Ph1 Rapid 1.6 16V 9/2001 Arktis-Weiss 11/2018 verkauft
G2 Ph2 Kangoo 1.6 16V 9/2013 Mineral-Weiss
Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013
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