Mich hat´s erwischt ... (Plauderei)
Hi Silver,
Du brauchst bei der Versicherung keine Rechnung vorzulegen, wenn Du den Schaden nach Gutachten der Versicherung abrechnest. Das ist nur notwendig, wenn der von der Versicherung angegebene Abholer sich nicht an sein Gebot hält und Du dadurch weniger erhälst. Ich habe aber noch nie gehört, dass ein solcher Fall eingetreten ist. Wer sich nicht an sein Gebot hält, wird von der restrampe ausgeschlossen, dass riskiert keiner.
meint die Kanalratte
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