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Mich hat´s erwischt ... (Plauderei)

schrödie, (vor 3365 Tagen) @ Horst

Doch ,er ist ab Gebot 2 Wochen dazu Verpflichtet den wagen zu seinem Gebotspreis zu kaufen sofern der Verkäufer/Geschädigte darauf zurückgreift ,aber wer das Auto in der Restwertbörse abgibt dem Kann man eh nicht mehr helfen (bisher gab es im Freien Markt immer so 20-50% mehr ,hab ich schon min 10x durch )


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