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Mich hat´s erwischt ... (Plauderei)

Holger Guttmann, (vor 3373 Tagen) @ drsilver

Moin aus Lübeck.
Der Restwert wird vom Zeitwert abgezogen.
2800-350= 2450
Er wird vom Gutachter "vor Ort"ermittelt.
Die gegnerische Versicherung stellt dein Fahrzeug in die "Restwert-Börse" ein.
Potentielle gewerbliche Aufkäufer geben dann ihre Gebote ab,die auch höher sein können und von der gegnerischen Versicherung voll auf deinen Restwert angerechnet werden.
In deinem Fall eher unwahrscheinlich.
Wieviel Tage Wiederbeschaffungsdauer hat dein Gutachter ermittelt? Für diese Zeit steht Dir ein Leihwagen zu, oder eine geringere Leihwagenpauschale, wenn Du dir anders behilfst.
Du hast ebenfalls Anspruch auf Ab/Anmeldekosten.
Du hast eigentlich auch Anspruch auf Anwaltskosten. Ein guter Anwalt würde deine Ansprüche durchsetzen.
Kam der Gutachter von der Gegenseite? Versicherungen sind nie nett.
Z.g.L.:Verkauf die Kiste an deine Oma zum ermittelten Restwert. Vielleicht ist ja ein neuer Aufkäufer mit ähnlich naiven Wertvorstellungen wie einige Vorredner unterwegs und bietet 800€. Du darfst raten, wovon die abgezogen werden


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