Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)
Vielleicht liege ich jetzt falsch, aber meines Erachtens sind alle Kriterien, die du nennst, entscheidend für die Eintragung als LKW. Das macht nicht das Finanzamt. Das Finanzamt besteuert nach Eintragung. Ich habe mal einen LKW zum PKW geändert, da musste ich beim TÜV nachweisen, dass der Laderaum kleiner ist als der "Passagierbereich" und mit dem "Zettel" bin ich zur Zulassungsstelle und alles war klar.
Eben. Der Wagen ist doch schon längst als LKW zugelassen und über die Schlüsselnummer ist eine PKW-Zulassung auch gar nicht möglich. Was will das Finanzamt denn da noch groß rumrechnen? Sind die nicht genug ausgelastet? Nicht, dass das falsch verstanden wird. Ich würde den Wagen gerne als PKW zulassen. Würde dadurch viel Geld bei der Versicherung sparen. Es ist aber nicht möglich.
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