Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)
Für die Besteuerung ist (war) das FA zuständig. Gegen einen Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Der wird von der entsprechenden Abteilung oder der vorgesetzten Behörde beschieden (beantwortet). Dagegen kann man dann klagen. Antworten von Rechtsanwälten der Zulassungsstelle sind nicht vorgesehen.
Das sind die Fakten. Rechtsberatung ist den entsprechenden Berufsgruppen (Anwalt, Steuerberater) vorbehalten. Mehr kann man da im Forum nicht zu sagen.
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