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Kangoo Ph2 Doppelkabine LKW (Plauderei)

bubu12, (vor 4638 Tagen)
bearbeitet von bubu12, ,

Moin,

ich hätte eine steuerrechtliche Frage. Mein neuer Kangoo Maxi Extra Doppelkabine mit 5 Sitzplätzen und variabler Trennwand ist im KFZ-Schein und bei der Versicherung als LKW eingetragen. Das Finanzamt hier in der Provinz möchte ihn aber unbedingt als PKW besteuern. Es sind zwar nur ca. 30 Euro mehr pro Jahr, ist aber auch Geld und ich habe Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Zurück kam dann ein 2-seitiger Brief eines Anwalts, warum gerade mein Auto nicht als LKW besteuert werden kann.

Der Kangoo ist nicht mein erster LKW und ich hätte nie gedacht, dass mir das Finanzamt damit Probleme machen wird. Ich sehe es auch nicht ein, dass der Wagen versicherungstechnisch als LKW behandelt wird. Dadurch habe ich nur Nachteile. Steuerlich läuft er aber als PKW. Da darf ich dann auch wieder draufzahlen. Im Brief des Anwalts wird der Wagen mit cm-Angaben des Kofferraums und der Fahrgastzelle auseinandergenommen.

Wie kommt das Finanzamt überhaupt auf die Idee eine bereits in der Zulassung festgelegte Nutzung des Wagens anzuzweifeln. Und was hat dieses lächerliche Gutachten des Anwalts gekostet? Ich werde den Wagen exakt 5 Jahre nutzen. Dem Finanzamt würden also maximal 150,- Euro Steuern in der Nutzungsdauer entgehen.


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