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Wiederbeschaffungswert von Wüstenkangoo? (Plauderei)

graubart, (vor 5027 Tagen) @ wüstenkangoo

sorry, daß ich mich hier als Neuer einmische. Als mehrfach ähnlich geschädigter kann ich nur sagen "NICHT OHNE MEINEN ANWALT!" sofort den Wiederbeschaffungswert per Rechtsanwaltschreiben bei der gegnerischen Versicherung einfordern - den kriegst du u.U. auch in Österreich, aber nur so (Eine Versicherung ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Vereinfacht: möglichst viel einnehmen, möglichst wenig auszahlen Differenz=Gewinn). Ein guter Anwalt macht dann auch gleich sein Honorar, Lagerkosten fürs Wrack, Verzugszinsen, Porto etc. dort geltend - keine Mehrkosten für Dich. Ich brauchte nur aufs Geld zu warten. Bin dabei gut gefahren, beim ersten mal auch noch ohne Rechtsschutzversicherung.
lg erwin


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