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Winterreifen-"Pflicht" (Plauderei)

Thomas, (vor 5868 Tagen) @ Nordlicht72
bearbeitet von Thomas, ,

Hallo Katja,

Besser wär's gewesen, hätten sie stattdessen den Gesetzgeber zur Nachbesserung verdonnert (mal ne Frage an Thomas: geht das eigentlich?), meinetwegen mit einer Fristvorgabe. Wenn dabei nichts vernünftiges Zustande kommt, kann man die ganze Sache immernoch kippen. :-)

Nein, Gesetze aufheben und den Gesetzgeber zum neu und richtig machen verpflichten, das darf nur das Bundesverfassungsgericht. Nur dessen Urteile gelten auch allgemein für alle anderen Gerichte, man spricht deshalb davon, daß sie Gesetzeskraft haben. Es ist hier aber die Frage, ob das OLG die Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht hätte vorlegen müssen - denn die ordentliche Gerichtsbarkeit darf gesetzliche Vorschriften nicht einfach für verfassungswidrig erklären, sie darf sie nur einschränkend ("verfassungskonform" ) auslegen. Andererseits wirkt das Urteil der ordentlichen Gerichte (AG, LG, OLG) ja auch nur "inter partes", also zwischen den Parteien und nur betreffend diesen einen konkreten angefochtetenen Bußgeldbescheid. Für alle anderen sind die gesetzlichen Vorschriften weiterhin gültig und zu beachten - es wird aber erfahrungsgemäß, vom ADAC vorangetrieben, ab jetzt jede Menge von Einsprüchen gegen entsprechende Bußgeldbescheide geben. Schau'n wir mal, wie dann andere Oberlandesgerichte entscheiden.

LG
Thomas


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