Re: Garantie bei im Ausland gekauften Autos (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Re: Garantie bei im Ausland gekauften Autos von dieseladdiction am 28. Oktober 2002 22:25:37:
x1/11819.htm
Dass der Hersteller die Herstellergarantie nicht an die eigene Importgesellschaft abtritt, hätt ich gern schriftlich. Natürlich kenn ich den Ausdruck "Herstellergarantie". Es wäre mir jedoch neu, wenn diese Garantie unabhängig vom Importeur wahrgenommen werden könnte. Wo kann man das nachlesen? Bei allen Importen aus insbes. USA und Japan im Zweiradsektor galt, solange ich in der Branche war (bis 8/2000), dass AUSDRÜCKLICH KEINE Garantie/Gewährleistung besteht, wenn die Produkte am Importeur vorbei ins Land gekommen sind. Damit sollten Grauimporte unterbunden werden. Es wäre erfreulich, wenn ich mich im Blick auf die Autos irren würde. Dann hätt ich aber gern eine Quellenangabe zu den Garantiebestimmungen. Dass ein im Ausland (etwa im Urlaub) auftretender Garantiefall dort abgewickelt werden kann, auch wenn das Fahrzeug dort nicht gekauft und nicht zugelassen ist, gut ("europaweite Garantie"
. Aber dass ein im Ausland gekaufter, jedoch hier zugelassener Wagen hierzulande Garantie hat und Renault Deutschland für die Abwicklung zuständig ist,obwohl der Wagen an denen vorbei ins Land kam, hm... Wie gesagt, ich lass mich gern eines besseren belehren, kann mirs aber nicht vorstellen. MFG
Sachlage bei Importautos ist zumindest für EU-Autos folgende: (c) by Focus
http://focus.msn.de/D/DL/DLD/DLDH/DLDH07/dldh07.htm
"Die günstigeren Preise im Ausland sind entgegen eines weit verbreiteten Vorurteils nicht darauf zurückzuführen, dass die Qualität minderwertiger ist. Bereits seit 1996 gibt es in der EU einheitliche Qualitätsstandards. Auch das Märchen von der fehlenden Garantie bei EU- Importfahrzeugen ist Unsinn. Wenn der ausländische Händler das Serviceheft korrekt abgestempelt hat, kann man im Falle eines Mangels bei jeder Vertragswerkstatt vorstellig werden. Die Werkstätten dürfen die Arbeit nicht verweigern. Allerdings sollte beachtet werden, dass im Falle eines Rechtstreits der Standort des Händlers und entsprechend das Gesetz dieses Landes als Gerichtsstand gelten. Aufgepasst: Wer ein Montagsauto zurückgeben will, hat Pech gehabt. Ein Recht auf Wandelung gibt es im Ausland fast nirgendwo."
Die letzten Sätze empfehlen also den Import einem zuverlässigen deutschen Importeur zu überlassen, damit ist der nämlich Vertragspartner. Außerdem spart es die Arbeit und die Wege und den Verdienst holt sich der Importeuer aus den besseren Konditionen, die er natürlich beim ausländischen Partner hat. Der setzt nämlich viel mehr KFZ ab ohne dafür Beratung Austellung etc. übernehmen zu müssen.
Was die Sache mit der Kulanz angeht: Schon wenn ich 50 km weiter umziehen würde, würde ich im Normalfall nicht meine Auto beim Verkäufer sondern bei der nächsten zuverlässigen Werkstatt warten und reparieren lassen. Und denen kann egal sein ob ich das Auto in NL oder im Nachbarort gekauft habe. Und damit sind wir bei der Kulanz auf gleichem Niveau. Oder was machen, wenn man mit dem Service des Verkäufers doch nicht zufrieden ist? Es gibt ja genug Beispiele davon im Forum. Dann hilft Kulanz auch nicht weiter, sondern nur eine bessere Werkstatt. Und wenn ich das recht verstehe, zahlt eh der Renault Konzern die meisten Kosten und nicht der Händler. Sonst hieße es ja nicht oft genug: Renault übernimmt xx% der Kosten. Also nicht der Händler. Bzw. Ein Brief an Renault ist wirksamer als eine Bitte beim Händler, der keine Lust hat sich um seine Kunden zu kümmern.
So genug davon. Grüße, Jan mit Oasis
Weitere Links unten: Bundesverband der freien KFZ-Importeure
x1/11819.htm