Re: Garantie bei im Ausland gekauften Autos (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Re: Garantie bei im Ausland gekauften Autos von Jan mit Oasis am 28. Oktober 2002 15:54:55:
x1/11810.htm
Dass der Hersteller die Herstellergarantie nicht an die eigene Importgesellschaft abtritt, hätt ich gern schriftlich. Natürlich kenn ich den Ausdruck "Herstellergarantie". Es wäre mir jedoch neu, wenn diese Garantie unabhängig vom Importeur wahrgenommen werden könnte. Wo kann man das nachlesen? Bei allen Importen aus insbes. USA und Japan im Zweiradsektor galt, solange ich in der Branche war (bis 8/2000), dass AUSDRÜCKLICH KEINE Garantie/Gewährleistung besteht, wenn die Produkte am Importeur vorbei ins Land gekommen sind. Damit sollten Grauimporte unterbunden werden. Es wäre erfreulich, wenn ich mich im Blick auf die Autos irren würde. Dann hätt ich aber gern eine Quellenangabe zu den Garantiebestimmungen. Dass ein im Ausland (etwa im Urlaub) auftretender Garantiefall dort abgewickelt werden kann, auch wenn das Fahrzeug dort nicht gekauft und nicht zugelassen ist, gut ("europaweite Garantie". Aber dass ein im Ausland gekaufter, jedoch hier zugelassener Wagen hierzulande Garantie hat und Renault Deutschland für die Abwicklung zuständig ist,obwohl der Wagen an denen vorbei ins Land kam, hm... Wie gesagt, ich lass mich gern eines besseren belehren, kann mirs aber nicht vorstellen. MFG
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