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Re: Geschwindigkeitsrekord (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

frank, (vor 8318 Tagen) @ Lars S


Als Antwort auf: Re: Geschwindigkeitsrekord von Lars S am 09. Oktober 2002 08:48:57:

x1/11129.htm

4. Wer einen Doktortitel hat, hat auch das Recht diesen im Namen zu führen und hochnäsig oder sonstiges ist Dr. Frank meiner Meinung nach nicht.

Zu 4. Ein Doktor ist ein akademischer Grad, der auf Grund besonderer Leistungen (Dissertation oder ehrenhalber) von einer Universität als Titel verliehen wird und gehört keineswegs zum Namen. Es ist im Prinzip so etwas wie eine "Berufsbezeichnung". Ein Dipl.-Ing. ist z.B. auch ein akademischer Grad. Erst ein Professor ist ein offiziell zum Namen gehörender Titel, bei dem derjenige auch ein "Recht" darauf hat, mit Herr oder Frau Professor Sonstwie angesprochen zu werden.

Hallo Lars,

auch auf die Gefahr hin, dass die Diskussion jetzt vom eigentlichen Thema etwas abgleitet: Ein Doktortitel wird, soweit mir bekannt ist, ein Bestandteil des Namens, d.h. ein Dr. kann rein rechtlich gesehen schon darauf bestehen, auch so angesprochen zu werden. Beim Dipl-Ing. o.ä. ist das allerdings nicht der Fall. Das hat, soweit ich mich an meine Studienzeit zurück erinnere, den Grund, dass eine Diplomarbeit nicht als wirklich eigenständige Arbeit gilt, sondern als vom Prof. betreut. Deshalb liegen die Rechte an einer Diplomarbeit auch anschließend beim Prof. und die Rechte einer Dissertation beim frisch gebackenen Doktor und nicht beim Doktorvater. Die Rechte an einer Habilitation liegen entsprechend beim frischgebackenen Prof. (wobei Professor eine reine Dienstbezeichnung ist!!).

Puh, das war im Zusammenhang mit der ursprünglichen Diskussion jetzt wahrscheinlich ein sehr akademischer Beitrag <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile>

Gruß

frank
x1/11129.htm


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