Dachleiste (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Die Frage bei solchen Portalen ist immer ob dahinter auch die Verfügbarkeit geprüft wird.
In den AGB steht auch klar, dass die Infos auf der Seite keine verbindlichen Angebote darstellt.
Im Gegenteil der Käufer gibt quasi ein Kaufvertragsangebot ab auf den dann die andere Seite eingehen kann oder eben nicht.
Daher ist eine vorige Verfügbarkeitsprüfung quasi gar nicht erforderlich. Wenn das Teil nicht gibt kommt einfach kein Vertrag zustande...