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Werkstatt-Garantien / Gewährleistungen (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Lotti Karotti, (vor 3770 Tagen) @ ghopper

Moin

Grundsatzfrage:
Original Renault oder "Zubehör bzw. Erstausrüsterqualität" beim Material?

Wie ich vorgestern aus einer Renault-Facebook-Gruppe erfahren habe, geht die Werkstatt-Garantie/Gewährleistung nicht flöten, wenn man seine Teile selber besorgt und die Werkstatt sie dann einbaut. Die Werkstatt kann bei einem späteren Schaden nicht behaupten, der Schaden wäre durch die mitgebrachten Teile entstanden. Baut sie die Teile ein, so muss sie auch dafür geradestehen.
So hat es ein selbstständiger Werkstattmeister geschrieben, der gerade eine Weiterbildung absolviert hatte. Die Gerichte urteilen jetzt immer für den Verbraucher und gegen den Betrieb.
Die Frage wäre jetzt, welcher Betrieb sich jetzt noch darauf einlassen möchte.

Das mal als neueste Info eingebracht ;-)

Viele Grüße

Lothar


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