Tageszulassung kontra Scheinverkauf (Plauderei)
... die Tageszulassung hat nichts mit der Steuer zu tun. Das ist vielmehr eine Methode, die rigorosen Preisvorgaben der Hersteller, deren Vertragspartner der Händler ja ist, zu umgehen, das Auto "gebraucht" zu machen um es dann deutlich unter Listenpreis verkaufen zu können.
Der Wagen gehört hier vom Tag des Kaufes an dem Käufer und ist nicht nur pro forma gekauft.
Problematisch ist das Getrickse mit den Scheinkäufen spätestens dann, wenn der Wagen gestohlen oder in einen Unfall verwickelt wird.
Der Käufer ist ja nicht der amtliche Fahrzeughalter und kann selbst nichts unternehmen, um seine Interessen zu sichern. Er muß dann darauf vertrauen, daß der Händler alles nötige unternimmt, um den Schaden/Diebstahl regulieren zu lassen.
Aber wozu sollte der sich da viel Mühe machen - das Geld hat er ja schon kassiert ...
Schlimmstenfalls muß der Käufer den Händler darauf verklagen, die Interessen des Käufers beim Unfallgegener oder der Versicherung hinsichtlich einer Entschädigung durchzusetzen.
Das stelle ich mir sehr spannend vor !
Und die Steuerfrage ist bei Scheinverkäufen zumindest interpretationsfähig ...