Was hat der Verkäufer davon , ... (Plauderei)
... denn der macht das ja nicht zum Spaß.
Vielleicht führt er das "verkaufte" Fahrzeug die ersten 6 Monate als Betriebsvermögen in den Büchern und kann so 10% seines Wertes (bei einer Regelabschreibung von 5 Jahren für KfZ) steuermindernd als Betriebsausgabe gelten machen.
Streng genommen machte sich der Käufer damit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig ...