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Camping Ausbau Zwischenstand (Camping / Einbauten)

Lotti Karotti, Sunday, 31.01.2016, 22:01 (vor 3008 Tagen) @ Schrauber

Also ist eine "maximal zulässige Dachlast" nur eine Empfehlung?
Wenn ja, dann könnte man es ja auch übertragen in die "maximal zulässige Stützlast" einer AHK ;-)

Schöne Idee, aber so geht es leider nicht. Die Stützlast ist in der StVZO §44 geregelt, der Begriff "Dachlast" taucht in der StVZO aber überhaupt nicht auf, sondern nur in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller.

Es gibt hier also eine Grauzone, da die Dachlast rechtlich nicht präzise geregelt ist, im Einzelfall können sich aber Gerichte (wenn denn etwas passiert ist) an der Herstellervorgabe zur Dachlast orientieren. Das ist dann Ermessensspielraum. Vor Gericht und auf hoher See ...

Ich würd´s gerne mal probieren ;-)

.....mit einer Miele Waschmaschine 105 Kg und einem Miele-Wäschetrockner 58kg, beides ordnungsgemäß auf dem Dachträger gesichert, an einer Polizeistreife vorbeifahren. Würd mich echt interessieren, ob die mich anhalten würden und die maximal zulässige Dachlast vom Hersteller erfragen und mir bei Überschreitung dieser ein Ordnungs- oder Verwarngeld aufbrummen.

Viele Grüße und viel Spaß bei der bildlichen Vorstellung eines solchen Unterfangens :-D

Lothar

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1.6 16V Bj.2007 KC1N mit BRC-Gasanlage
Roter Roadrunner mit 395.000km auf der Uhr verkauft
Nachfolger Clio 5 Tce100 LPG, 32.000km gelaufen und nach kl. Unfall getauscht gegen Volvo V40 T2 (2017)


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