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GANZ WICHTIG (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5287 Tagen) @ Hatti

Ein Zeuge, der beim Verkaufsgespräch dabei war ist auf jeden Fall ne gute Sache. So oder so denke ich solltest Du Dir keinen zu großen Kopf machen. Wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht, darfst Du einen mängelfreien Wagen erwarten, da muss eine Reparatur nicht extra erwähnt werden denke ich. Ansonsten greift die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Anders wäre es, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag bestimmte Mängel festgehalten hat nach dem Motto "Fahrzeug wurde übergeben mit Ölverlust, Bremsen an Verschleissgrenze" oder sowas, DANN war klar, dass Du die vorhandenen Mängel kanntest und bei Kauf akzeptiert hast.

Ich drücke die Daumen!

Axel


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