Öl ist´s... (Plauderei)
Hallo Hatti,
vielleicht hättest Du in der Werstatt noch erwähnen sollen, dass sie ausschließlich Arbeiten innerhalb der Gewährleistung machen dürfen also Du nichts Bezahlen wirst.
Ob das im Kaufvertrag drin steht, halte ich eher für zweitrangig. Wenn die Karre nach kurzer Zeit Öl spuckt nach dem Kauf kann sich der gewerbliche Händler nicht so einfach rausdrehen.
Vorher besprechen (mit Zeugen) spart hinterher den Ärger.
Dran bleiben, selbst anrufen.
Wenn nicht im Guten, dann Mangel anzeigen und Beseitigung verlangen mit Frist und Nachfrist und Androhung der Ersatzvornahme (Arbeit durch andere Werkstatt) alles schriftlich und mit Beleg. 2 Mal musst Du Nachbesserung dulden, dann Karre zurückgeben.
Grüße, Ingolf
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Nicht alles, was ein Kangoo kann, ist auch gut für ihn.
3x G2 1,5 dci, 1x G2 1,6; 2x G1 1,5 dci
Evolution: R4 F4 und F6, Rapid 1,2 alle Baujahre, Kangoo G1 und G2
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