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Kangoo Kämpfernatur (Plauderei)

Nordlicht72, Schleswig, (vor 5797 Tagen) @ 6 mal Kangoo

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis steht alles wesentliche.

Moin zusammen.

Ich habe mich wegen dem Link von Peter mal genauer mit meinem Führerschein befasst. Dabei ist mir etwas aufgefallen: Ich habe 1996 den Führerschein der Klasse 2B gemacht (heute D bis DE), also den für Linienbusse. Ursprünglich hatte ich mal den rosafarbenen Lappen, da wurde mir der Führerschein Klasse 2 mit Beschränkungen aber ohne zeitliche Begrenzung eingetragen und ich hatte eine zusätzliche Bescheinigung für die Personenbeförderung. Die Personenbeförderung musste 1999 verlängert werden, und ich habe dann wegen der Neuregelung den Schein im Scheckkartenformat bekommen, habe also nur noch ein Dokument.

Ursprünglich durfte ich also Omnibusse mit Automatikgetriebe ohne Gewichtsbeschränkung fahren und hatte zusätzlich die Personenbeförderung. Wenn ich mir jetzt aber die Eintragungen auf der Scheckkarte anschaue, sieht das so aus, als wäre mit dem Ablauf der Beförderung auch der eigentliche Führerschein ungültig geworden. Lediglich die mit dem alten 3er einhergehende Erlaubnis Omnibusse bis 7,5 t mit höchstens einem Beifahrer zu fahren, hat noch Gültigkeit. Den "echten" 2er hatte ich nie.

Leider habe ich zu dem Thema im Internet nicht viel gefunden, da die Klasse 2B den meisten Leuten weitgehend unbekannt war.

Weiß jemand, wie das jetzt geregelt ist? Das ich keine Fahrgäste befördern darf, ist mir klar, aber darf ich denn jetzt noch Busse über 7,5 t fahren oder nicht? Das würde mich mal sehr interessieren. :-)

Gruß, Katja

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Sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Teilnehmer Kangootreffen Eifel 2011
G1Ph2 1,2 16V 75 PS EZ 05/2003 180.000 km petrolblau

G1Ph2 1,6 16V 95 PS Automatik EZ 11/2007 171.000 km kirschrot metallic


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