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Kangoo Kämpfernatur (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5796 Tagen) @ 6 mal Kangoo


Ich hoffe du hattest eine gültige Fahrerkaubnis fürs Gespann? PKW reicht da nicht!


Hier http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis steht alles wesentliche.

Danach durfte ich.

Jepp...und sogar noch mehr ;-)

Ich zitiere mal aus dem Wikipedia-Link:

"Da jedoch die Achslast einer Tandemachse mit einem Achsabstand ≤ 1,00 m auf 11 t begrenzt ist, ist auch diese Grenze für Inhaber der Führerscheinklasse 3 zu beachten. Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Führerscheinklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,50 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 Tonnen zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse)."

Den alten, grauen Lappen hab ich auch noch...also darf ich auch :-D


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