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Re: Neu und kaputt - Rückgabe? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Ralf, (vor 8287 Tagen) @ Frank Wornath


Als Antwort auf: Neu und kaputt - Rückgabe? von Frank Wornath am 12. Januar 2003 22:41:18:

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Ja, du hast das Recht auf Wandlung - aber nur unter besonderen Umständen. Du musst dem Händler max. 3mal die möglichkeiten auf "Nachbesserung" bieten und explizit ein (machbare) Frist setzen. Du solltest alles schriftlich machen und per Einschreiben mit Rückschein versenden. Wenn du dir das nicht 2zutraust" würde ich mich an eine Verbraucherzentrale wenden, die sind i.d.r. sehr kompetent und hilfsbereit. Meine Kangoo-Geschichte startete auch ähnlich, leider hatte ich nicht das Recht auf Wandlung, weil ich einen 3-Monate "Alten" gekauft hatte. Meine Erfahrung: Am Anfang Probleme - immer Probleme. Ich hoffe "deine Geschichte" verläuft erfreulicher...

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