Handy Freisprecheinrichtung: darf man telefonieren? (Plauderei)
Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Ich stimme auch fast allem zu.
Ich muss derzeit zumindest für eine Person möglichst immer erreichbar sein
(viel mehr haben meine Rufnummer sowieso nicht), nur deshalb. Aktiv
telefoniere (also selber wo anrufen) ich sowieso nicht während der Fahrt
(höchstens im Stau, und da auch nur mit Sprachwahl)
Freisprecheinrichtung habe ich, auch wenn sie im Zigarettenanzünder
steckt, das Handy selbst fliegt auch nicht lose durch die Gegend.Mir ging es lediglich um die rechtliche Bewertung, denn man darf ja ein
Handy während der Fahrt nicht bedienen, und wenn man's genau nimmt ist auch
das Annehmen-Knopf-drücken bereits ein Bedienen.
Wie schaut das denn rechtlich aus? Weiß da jemand was dazu (nur rein
interessehalber)
Grüße Klaus
Hallo Klaus,
das einmalige Bedienen der Rufannahmetaste kann dir kein Mensch nachweisen. Vergiss also deine rechtlichen Bedenken und geh ran, wenn das Handy klingelt. Du darfst es nur nicht ans Ohr halten und dich dabei blitzen lassen. Andererseits hat mein Sohn in einem solchen Fall behauptet, es sei nur ein Diktiergerät gewesen. Er brauchte nur für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu zahlen, der Punkt und die vierzig Euro für das Telefonieren wurden erlassen.
Es grüßt die Kanalratte