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Handy Freisprecheinrichtung: darf man telefonieren? (Plauderei)

Klaus H., (vor 6277 Tagen) @ Klaus H.

Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Ich stimme auch fast allem zu.
Ich muss derzeit zumindest für eine Person möglichst immer erreichbar sein (viel mehr haben meine Rufnummer sowieso nicht), nur deshalb. Aktiv telefoniere (also selber wo anrufen) ich sowieso nicht während der Fahrt (höchstens im Stau, und da auch nur mit Sprachwahl)
Freisprecheinrichtung habe ich, auch wenn sie im Zigarettenanzünder steckt, das Handy selbst fliegt auch nicht lose durch die Gegend.

Mir ging es lediglich um die rechtliche Bewertung, denn man darf ja ein Handy während der Fahrt nicht bedienen, und wenn man's genau nimmt ist auch das Annehmen-Knopf-drücken bereits ein Bedienen.

Wie schaut das denn rechtlich aus? Weiß da jemand was dazu (nur rein
interessehalber)

Grüße Klaus

--
seit 2002: Kangoo 1.4 RXE, EZL 01/00, 3004 554, 1390ccm, 55kw/75PS, KC0H, (G1 Ph1), monacoblau; akt. 235'km
seit 2014: Kangoo 1.6 Campus, EZL 01/06, 3333 156, 1598ccm, 70kW/95PS, KC0S (G1 Ph2), rubinrot; akt. 198'km


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