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Re: Original Dachreling von Renault...TÜV (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Jan mit dem roten RT, (vor 8419 Tagen) @ johannes


Als Antwort auf: Re: Original Dachreling von Renault von johannes am 26. Juni 2002 15:02:26:

Habe neulich mal wegen ABE etc. für Dachrelings bei der Dekra nachgefragt: Muß weder eine ABE haben, noch eingetragen werden, sondern gilt als Last auf dem Dach -> Als Halter ist man also für die Sicherheit des Transports verantwortlich.

Jan

...es sind schon die Längsträger zur Montage der Querträger (uff), so wie abgebildet im Prospekt vom 4x4!
Hallo,
gibts zu den Teilen auch ein TÜV-Gutachten, weil eintragen muß man das Ding ja wohl trotzdem (andere Fahrzeughöhe, evtl. geänderte Dachlast)(oder eine ABE mitführen, so wie bei Cobra od. Elia)?
Werd mal den Reanulthändler bei uns danach fragen. Jedenfalls gut, daß das Teil jetzt erhältlich ist, die Fremdteile waren mir nicht geheuer. Hatte schon gedacht, ich müßte auf Schrottplätzen nach gecrashten 4x4's mit Reling suchen.
Gruß Klaus H.

Kann ich mir kaum vorstellen, oder hast Du bisher Deine Dachgepäckträger (ob quer oder längs) eintragen lassen? Weil die Reling ja nicht permanent auf dem Fahrzeug sein muß (da abnehmbar) mußt Du sie sicher auch nicht eintragen. Aber ... Fragen kostet nichts, und wenn Du eine andere Auskunft erhältst wäre ich für einen Tipp dankbar.
Viele Grüße
Jo



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