Re: Original Dachreling von Renault - TÜV (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Re: Original Dachreling von Renault von johannes am 26. Juni 2002 15:02:26:
Kann ich mir kaum vorstellen, oder hast Du bisher Deine Dachgepäckträger (ob quer oder längs) eintragen lassen? Weil die Reling ja nicht permanent auf dem Fahrzeug sein muß (da abnehmbar) mußt Du sie sicher auch nicht eintragen. Aber ... Fragen kostet nichts, und wenn Du eine andere Auskunft erhältst wäre ich für einen Tipp dankbar.
Viele Grüße
Hallo,
gefragt habe ich noch nicht, aber:
- Soweit ich weiß, braucht auch ein normaler Dachträger eine ABE (hat das Original von Renault sicher, nur muß es auch irgendwo stehen).
- Das TÜV-Gutachten für die Cobra-Reling (ist im Inet zu finden www.cobra-sor.de) enthält folgende Passagen:
4. Hinweise zur Abnahme des Anbaus
4.1. Bei einem nachträglichen Anbau der Fahrzeugteile ist § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO anzuwenden, demzufolge die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Es muss jedoch unverzüglich die Abnahme des Anbaus dieser Teile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt und entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 StVZO auf dem Teilegutachten bestätigt werden. .... Diese Bestätigung ist nach § 19 Abs. 4 StVZO im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
4.2. Das Mitführen der vorgenannten Bestätigung ist nicht erforderlich , wenn durch die zuständige Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere vorgenommen wurde, der den Anbau der Teile beschreibt.
4.3. Für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nach dem Anbau der Fahrzeugteile werden folgende Angaben vorgeschlagen ..... Ziff.13 (Höhe) +60 mm .......
Wenn ich mir eine Reling zulege, werde ich sicher danach fragen.
Gruß Klaus