Re: Kulanz Widerstand (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Kulanz Widerstand von Carsten am 04. Dezember 2001 16:45:00:
Ich hatte ein Problem mit meinem Lüfter, der kannte nur noch die Einstellung Nr. drei (Gebläse auf höchster Stufe) alle anderen Einstellungen waren tot.
Ich hab dann meinen Kangoo zur Inspektion (ein Jahr alt 30.000 Km) gebracht und den Mangel als Kulanz angemeldet.
Mir wurde folgender Brief zugeschickt.
Ihr Kulanzantrag wurde bei der Deutschen Renault AG zur Vergütung eingereicht.
Die Deutsche Renault AG lehnte den Kulanzantrag mit der Begründung ab, das Anträge die unter DM 100.- liegen wegen Geringfügigkeit abgelehnt werden.
Aus diesem Grund, müssen wir Ihnen die geleistete Aufwendung in Rechnung stellen
......
Mit freundlichen GrüßenJetzt hab ich bereits im Forum gehört, dass einige von Euch diesen Widerstand problemlos erstattet bekamen. Wie sieht das allgemein bei Kulanzanträgen aus, stimmt das mit der Geringfügigkeit?
Gruß Carsten
Hi Carsten!
Die Gebläsedefekte scheinen bei RENAULT wohl generell ein Thema zu sein. Fahren zwar keinen Kangoo, aber bei unserem Clio war es auch defekt. Erst wurde der Widerstand getauscht, doch die Reparatur hielt nur 2 Tage. Deshalb bekamen wir ein neues Gebläse. Die Garantie war 8 Wochen überschritten, doch wir mußten keinen Pfennig bezahlen. Weiß allerdings nicht, ob RENAULT oder der Händler das übernommen hat. Würde nochmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen, finde die Antwort nämlich reichlich dreist.
Gruß
Michael
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