Rücksitzbank bei der HU (Plauderei)
Hallo Horst, hallo zusammen,
zu der Zurückhaltung des Lübecker Prüfers von Bobmarlex habe ich eine Vermutung: Ein Kangoo-Pkw ist für fünf Personen zugelassen, und auf all diesen Sitzen müssen intakte Rückhalteeinrichtungen (= Sicherheitsgurte) vorhanden sein. Aber wenn die Rücksitzbank nicht eingebaut ist, kann der Prüfer den ordungsgemäßen Zustand dieser Gurte nicht prüfen. ("Lösen die Gurtbremsen korrekt aus? Sind die Gurte unbeschädigt, also ohne Schubber- oder Anrißstellen?" usw.)
Bei einer meiner Hauptuntersuchungen hatte der Prüfer auch mich mal gefragt: "Wo ist denn die Rücksitzbank?" Ich habe ihm berichtet, ich hätte die gerade wegen eines Umzugstransports ausgebaut (was damals auch stimmte), aber sie läge daheim und sei intakt. Das hat er mir damals Gott sei Dank so geglaubt.
Aber wie wir wissen, werden die Ermessens-Spielräume der Prüfer zunehmend eingeengt durch Qualitätszirkel der Prüforganisationen, die "überall den gleichen hohen Prüfstandard" sicherstellen sollen.
Und wir Deutschen sind ja traditionell auch gut darin zu erklären, daß uns "da leider die Hände gebunden sind, so gern wir auch hätten helfen wollen" usw. (Die sogenannte A...-an-die-Wand-Haltung.) Womit ich Dir, Horst dann schließlich doch recht gebe mit Deiner Kritik an den "ängstlichen Halbwissenträgern"
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Roland
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