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warum mein Vorbesitzer mir böse ist :-) (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 797 Tagen) @ Mc Stender

Der Vorgesetzte hat da nichts mit zu tun, im Gegenteil würde man sich damit wohl selber strafbar machen.

Und Du kennst den Inhalt des Finanzierungsvertrages nicht. Wenn es dort Veräusserungsklauseln gibt, könnten dieses aussagen, dass ein Verkauf an dritte dann möglich ist, wenn im selben Zuge die Restschuld getilgt wird.

Zivilrechtlich ist es wohl erstmal so, dass man entstandenen Schaden gelten machen könnte durch einige Wochen Nutzungsausfall oder aber einen Prozess anstrengen wegen Warenbetruges. Erst wenn die Strafe eine gewisse Höhe erreicht sind dienstrechtliche Konsequenzen für den Beamten damit verbunden. Bis dahin geht es den Arbeitgeber und Dienstherren nichts an.

Ärgerlich allemal. Die Lehre daraus ist schon gesagt: niemals Geld geben wenn der Brief nicht auf dem Tisch liegt.

Genausowenig wie ich Fahrzeuge herausgebe, ohne sie zuvor selber abgemeldet zu haben.

Axel


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