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Kein Garantiefall (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 1176 Tagen) @ Hans Albern

Ich denke das ist eine europäische Sache. Im Zweifel sind mechanische Schlösser als Verschleissteile anzusehen. Motor und Getriebe sind elementar für einen Gebrauchtwagen und unterliegen im Zweifel der 12 Monate Gewährleistungspflicht bei normaler Nutzung. Das alles gilt für Privatkäufe und Privatnutzung. Bei einem 6 oder 7 Jahre alten Gebrauchtwagen da auf Garantie zu pochen ist unrealistisch.

Ich kenne den mechanischen Aufbau des Schlosses nicht, evtl. ist nur etwas ausgehakt wenn Du manuell mit dem Schlüssel die Tür nicht ver- oder entriegeln kannst.

Axel


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