Die ASU hat zugeschlagen (Plauderei)
Ruhig...
Er hat ja - wie es sich anliest - von privat an einen Händler verkauft. Das heißt, der Händler wiederum kann das Auto eh nur mit Garantieausschluß (als Bastel- oder Defektfahrzeug) verkaufen. Es würde mich sehr wundern, wenn ein Händler ein Auto in dieser Preiskategorie ganz offiziell und mit allen geltenden Garantie-Rechten veräußern würde.
Wie es auch kommt, im Falle eines "Falles" ist es mehr als unwahrscheinlich, daß ein eventueller Regressanspruch auf marunde zurück fällt...
Anders sähe es aus, wenn der Selbstläufer an Privat weiter verkauft worden wäre ohne entsprechenden Kaufvertrag.
Grüßle
Jens
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