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Gewährleistung vs. Garantie (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 4829 Tagen) @ Nico


Was der Unterschied zwischen den beiden Formen der Gesetzgebung ist, weiß ich zu genau. Es gibt aber eine 2jährige Neuwagengarantie von Renault.


zitat Axel:

Bei Garantien ist das richtig


zusätzlich gibt es aber auch Gewährleistungsfälle und die wären mit dem Händler der Verkauft zu klären.

Und wenn ich beim Händler in Madrid kaufe, bin ich dann wohl völlig da raus oder wie?
Man, lest doch mal das EU-Recht zur Herstellergarantie.
Ein kleiner Vorgeschmack:
http://www.kfz-euroimport.de/Garantie.13.0.html

Nochmals: Es besteht eine 2jährige Herstellergarantie bei Neuwagen. Das hat mit Gewährleistung gar nichts zu tun.

Zitat:

Besteht eine Herstellergarantie sind jedoch alle Vertragshändler im gesamten europäischen Raum verpflichtet, die Garantieleistungen zu erbringen, egal wo der Wagen ursprünglich gekauft wurde. Wichtige Voraussetzung: Übergabedatum, Händlerstempel und Unterschrift des ausliefernden Vertragshändlers müssen im Serviceheft enthalten sein. Ohne diesen Nachweis können Garantiearbeiten leicht abgelehnt werden.

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/eue-import.html

...so, und nun hab ich mal wieder den Möchtegern-Juristen gespielt. Egal, beschimpft mich ruhig :-D


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