Eine Frage an unsere bayrischen Kangoo Fahrer (Plauderei)
Äääähm... NÖ?
Bei Garantien ist das richtig, da steht Renault für ein und wird seinerseits mit dem Händler vor Ort abrechnen.
Für Gewährleistungsansprüche ist IMMER der verkaufende Händler ansprechbar. NICHT der Hersteller und NICHT ein anderer Systempartner. Du kaufst kein Auto bei Renault sondern beim Autohaus Müller, Schmidt oder wem auch immer. WENN ein fremder Händler Gewährleistungsansprüche für Dich umsetzt, wird er sich mit dem verkaufenden Betrieb vorher abstimmen wer die Kosten trägt oder aber die Finger davon lassen.
Daher sollte man sich gut überlegen, ob man für eine gewisse Ersparnis weit weg kauft und riskiert kleinere Gewährleistungsschäden selber zu tragen oder ob man sich einen Händler in erreichbarer Nähe sucht und so einen greifbaren Ansprechpartner hat.
Im übrigen darfst Du auch nicht einfach solche Schäden selber woanders beheben lassen und dann dem Verkäufer in Rechnung stellen, da dieser ein eigenes Recht zur Nachbesserung hat und DU als Käufer bewusst den Kauf fern der Heimat vorgenommen hast.
Solche Dinge sollte man VOR dem Kauf klären und schriftlich in den Kaufvertrag aufnehmen lassen!
Axel
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