Die besten Geschichten... (Plauderei)
Und der Kaufpreis dürfte komplett erstattet werden, denn die ersten 6 Monate sind noch nicht um...die Beweislast liegt also beim Händler/Hersteller und die können nicht beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorlag
![]()
das denke ich nicht. Üblicherweise wird für die Fahrzeugnutzung (gefahrene Kilometer) bei Wandlung eine "Gebühr" berechnet. Soweit mir bekannt 0,30€/km. Macht bei 12.000km also 3.600,- die für die Nutzung vom Kaufpreis im Falle der Vertragswandlung abgezogen würden.
VG
Oliver
Hilfe und Infos
]