KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Die besten Geschichten... (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5330 Tagen) @ Martina

Ganz so schnell kann man den Vertrag nicht wandeln. Die müssen erst mal Gelegenheit zur Nachbesserung haben. Und ein Mal den Schlüssel tauschen reicht da meines Wissens nach nicht aus, zumal der Kangoo ja bisher fehlerfrei funktioniert hat.
Außerdem hat das Auto bereits 12tkm, und Sawa würde nicht den kompletten Kaufpreis zurückbekommen.

Ich habe auch nur geschrieben, dass "er drüber nachdenken solle", den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Einschalten eines Anwalts und die Androhung beim Händler, bei einem weiteren, gleichen Ausfalls des Fahrzeugs den Vertrag rückgängig machen zu wollen, gehört auch zum Nachdenken *zwinker*

Und der Kaufpreis dürfte komplett erstattet werden, denn die ersten 6 Monate sind noch nicht um...die Beweislast liegt also beim Händler/Hersteller und die können nicht beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorlag *zwinker*

Darum meinte ich ja auch, dass Sawa drüber nachdenken solle, bevor die Monate um sind :-)

Viele Grüße[image]

Lothar


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion