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Werkstatt-Krampf (Plauderei)

Merlin-HDH, (vor 5875 Tagen) @ Herr_F_aus_K

6.) wenn er sich weigert die kiste rauszugeben die sheriffs rufen ...

Da kann man dann schon mal den kürzeren ziehen.
Ein Meister darf ein Fahrzeug welches gravierende Mängel aufweist gar nicht vom Hof lassen. Wenn der Eigentümer sich weigert das Fahrzeug instand zu setzen, ist das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen respektive außer Betrieb setzen zu lassen. Ein defektes Traggelenk wird vom TüV in der Regel immer als gravierender Mangel erkannt und ausgeschlagene Lenkgelenke auch.
Auf dem TüV Bericht steht dann unverzüglich instand setzen lassen .... (zumindest bei den älteren).


Ob das jetzt gravierend war lassen wir mal dahin gestellt und der Anruf ist nun wirklich nicht zu viel verlangt ....;-)

vg
Merlin


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