Fremdenfeindliche Hetze (Plauderei)
Hallo Oliver,
der "Entsorgebetrieb" soll Dir "durchgegangen" sein? Ich kann Deine Antwort nur als jämmerliches Rückzugsgefecht und Schutzbehauptung interpretieren, ebenso wie Deine Darlegungen, was "Kanake" noch alles bedeuten kann. "Nicht bis ins letze Pixel begutachtet" - das soll eine Rechtfertigung sein? Der (höchst geschmacklose) "Witz" liegt doch gerade darin. Um so etwas zu erkennen, braucht man keinen Anwalt, sondern nur ein Minimum an Verstand und Sensibilität. Das 2. Foto (mit der geöffneten Schiebetür) ist m. E. klar volksverhetzend (§ 130 StGB), und jedem, der es auch nur flüchtig anschaut, muß das auffallen.
Man kann Jens und Kaj nur dankbar sein, daß sie hier eingeschritten sind.
LG
Thomas