Alternative: Positionsleuchten (Plauderei)
ich hab mich beim tüv erkundigt, alles was von beleuchtung zulässig ist, hab ich nun am auto:
am heck sind keinerlei zusatzbegrenzungsleuchten erlaubt,
an der seite nur 2 gelbe, also pro seite nur 2 gelbe markierungsleuchten und an der front sind nur 2 weiße markierungsleuchten erlaubt. allerdings insgesamt 6 scheinwerfer, sprich scheinwerfer vom auto, plus nebelscheinwerfer, ergibt zwei zusatzscheinwerfer die ich mir auch bestellt hab. das wars dann schon mit dem erlaubten.
...welche hohlen Nüsse haben denn solche Vorschriften raus gebracht?...ich dachte immer, je mehr mein Fahrzeug beleuchtet ist, desto besser werde ich im Dunkeln gesehen.
Wenn es nach mir ginge, dann seitlich eine Linie mit vielen gelben Lampen, hinten mehr wie die Serienbeleuchtung und vorne alles das, was andere nicht blenden kann.
Menno, den Dipl. Ing. , der das dem Gesetzgeber empfohlen hat, möchte ich gerne in den Hintern treten!!!
Viele Grüße
Lothar