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Airbagtausch nach 10 Jahren (Plauderei)

AntiCheater, (vor 5676 Tagen) @ Martin Gensch

Denn eigentlich hat das fahrzeug dann ja keine ABE mehr...

Ich frage mich nur ob diese ABE überhaupt noch ausschlaggebend ist. Denn sobald das Fahrzeug seine Zulassung hat, ist die Zulassungsbescheinigung eigentlich "ranghöher" als die ABE. Meine Sitze z. B. haben eine ABE; durch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere brauche ich die ABE allerdings nicht mehr und könnte dieses Dokument wegwerfen.
Müsste also evtl. in den Fahrzeugpapieren eine Frist stehen?

Lg Stefan


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