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Eindeutig Jein, nur wenn man nicht privat unterwegs ist (Plauderei)

KST -- (Admin) ⌂, Rethwisch, (vor 5976 Tagen) @ Jens

Moin Lothar,

wolltest Du darauf hinaus?

" Auf der Website des Bundestages ist eine Pedition eingegangen, die dass Führen von Blaulichtern am PKW für die Fahrt zum Gerätehaus erlauben soll.
Zitat: >>"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr der Bundesrepublik im Einsatzfalle blaues Blinklicht (Blaulicht) in Form von magnetischen Aufsetzern auf dem Dach oder mit Saugnäpfen an der Innenseite der Windschutzscheibe am privaten PKW anbringen dürfen."< .... Derzeit befindet sich die Pedition in der parlarmetarischen Prüfung und wird von über 500 Personen bereits unterstützt
Aus: http://www.kfv-mittelsachsen.de/de/nachrichten/sonstiges/99-pedition-blaulicht-am-priva...

Magdeburg- Leitende Mitarbeiter von Wehren dürfen seit dem 9. Juli 2007 in Sachsen-Anhalt zu Einsatzfahrten auch mit ihrem privaten PKW zum Einsatzort fahren, die mit Blaulicht und Signalhorn ausgestattet sind. Mit der entsprechenden Genehmigung sind diese Fahrzeuge mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Polizei,Feuerwehr und Rettungswagen. Dies geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor.
Aus: http://www.feuerwehr-harz.de/index.php/neuigkeiten/35/64-blaulicht-jetzt-auch-am-privat...
"


Da bin ich absolut für.
Ich bin selbst seit kurzem im Rettungswesen ehrenamtlich beschäftigt, und wenn die Truppe ausrückt, dann ist wirklich schon richtig was los.
Da dann wirklich schon jede Minute zählt, wäre es durchaus angebracht in solchen Situationen mit einem Blaulicht und Martinshorn ausgestattetem Fahrzeug zu den Einsatzfahrzeugen zu fahren.
Oder für Personen, die zB etwas weiter weg wohnen, die dann ggf direkt zum Einsatzort können/müssen.

Aber ohne fände ich es nicht sehr witzig, wenn jeder nen Blaulicht aufs Dach setzen dürfte, denn dann wäre die Nutzung (ob legal oder illegal spielt da keine Rolle) auch nicht mehr fern...

MfG
Kaj

--
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