pacta sunt servanda (Plauderei)
Wohl um die Brisanz meines Posts wissend
...
Ich würd auch auf die Erfüllung des Vertrages drängen. Aber wie siehts aus, wenn der Vertrag nicht mit Renault Deutschland GmbH sondern eben mit dem Autohaus XYZ geschlossen wurde?
Wenn die Nichtlieferung an den Kunden nicht durch den Händler zu vertreten ist, sondern eben durch seinen Lieferanten, der Monopolist ist ... kann er dann nicht als Händler wegen Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten? Korrigier mich wenn ich da falsch liege!
Natürlich würde ich ein entsprechendes Ersatzangebot erwarten, aber ich denke dem ist genüge getan, wenn das Nachfolgemodell (also mindestens gleichwertig!) zu stark vergünstigten Konditionen angeboten wird. Ob der dem Kunden dann gefällt oder nicht ist ein anderes Thema.
Axel
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