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Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

basilius, (vor 7155 Tagen)


x3/35182.htm
Nach einiger Telefonierei und Mailerei habe ich nun folgende Aussagen von Renault zu diesem Thema gesammelt:

1. Aussage (Renault Eylert aus Wuppertal): Dachreling ist in Kombination mit dem Faltdach nicht zugelassen. Ohne Begründung.

2. Aussage (Renault Deutschland): Dieselbe Aussage wie oben. Ich: "Warum?" Antwort: Sowohl bei R. Deutschland als auch in der Zentrale in Frankreich habe man nicht die Zeit, auf Warum-Fragen zu antworten.

3. Aussage (Renault Wollgarten aus Monschau): Kombination funktioniert.

4. Aussage (mail-Antwort auf meine mail-Frage): "[...]sofern ein Kangoo ein Faltdach hat läst sich keine Reling nachrüsten. Dort wo die Befestigungspunkte im Dach für die Reling sind, ist das Faltdach eingebaut, so das die Reling nicht befestigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen AH Berghaus Dirk Olschewski."

5. Aussage (Renault Am Westring aus Wuppertal): Kombination funktioniert

Eine ziemlich große Bandbreite, oder? Der Gipfel ist die Aussage von Herrn Olschewski, der - hätte er nur mal kurz aus dem Fenster geguckt - den Unsinn seiner Behauptung sofort erkannt haben würde.

Das Ende der Geschichte: Bei Renault Am Westring habe ich eine Reling erstanden, sie sicherheitshalber direkt auf dem Kundenparkplatz montiert, um bei Problemen sofort Freundliche greifbar zu haben. Und: Es passt! Lediglich das Windschild ist etwas im Weg, so, dass sich im montierten Zustand Schild und Reling berühren. Da sollte man vielleicht noch eine Gummiunterlage vorsehen, um zu verhindern, dass sich hier mit der Zeit der Lack der Reling verabschiedet.

Bleibt die Frage: Wenn Renault diese Kombination nicht zulässt, warum können sich einzelne Händler darüber hinwegsetzen, oder wissen das nicht alle? Oder nehmen nicht alle Händler Renault ernst (was nach der Aussage oben nachvollziehbar wäre...)? Angenommen, mir fliegen auf der Urlaubsfahrt die Fahrräder mit Reling vom Dach, hafte dann ich, weil ich die Reling montiert habe, haftet das Autohaus, weil es die Reling verkauft hat (obwohl es von der Kombination mit Faltdach wusste), oder - wie ist das eigentlich?

So, das Thema ist erstmal beendet, ich kann in den Urlaub fahren, und wenn ich heil zurückkommen sollte, werde ich berichten, ob alles gehalten hat.

Schöne Tage wünscht Euch

basilius

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