Theoretisch wäre möglich (Plauderei)
Moin
Und, mit der alten Betriebserlaubnis bekommt nienmand den alten Kangoo "Neu" zugelassen = erstmalig in den Verkehr gebracht.
Das war auch damals schon so...
Zitat:
"(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischen Vorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann."
Wenn der Sachverständige ein Gutachten erstellen soll, braucht er Infos vom Hersteller. Der Hersteller sagte aber, ich solle mich an den TÜV, also den Sachverständigen, wenden. Verstehst du diesen Kreis, aus dem man nicht herauskommt?
Der Aufwand / Kosten dahin nicht.
Mir wäre der Preis damals fast schon egal gewesen, weil ich bei Erfolg einen Kangoo G1 als Unikat in Europa gehabt hätte....einen Kangoo G1 Ph2 als 7-Sitzer.
Viele Grüße
Lothar